Die Luftdichtheit ist bei Neubauten im ganzen Gebäude ein wichtiges Thema. Sie wird oft im Dachgeschoss oder im Spitzboden außer Acht gelassen. Im Dachgeschoss erfordert die Luftdichtheit ein besonderes Augenmerk auf die schadensträchtigen Detailpunkte. An diesen Stellen wird mit einer luftdichten Folie gearbeitet. Diese sorgt bei der Ausführung oft für Fehlerquellen, da die Folie über die ganze Dachfläche verklebt oder angetackert werden muss. Der Versuch in Handarbeit eine luftdichte Schicht herzustellen stellt für den Handwerker eine große Herausforderung dar. Die Folie muss ordentlich gefaltet, verklebt und an die Dachkonstruktion angetackert werden.
Wohlgemerkt muss am Ende diese Ebene einen luftdichten Abschluss bilden.

Quelle: Kaya
Dieser Umstand bringt unweigerlich das Entstehen von Luftlöchern mit sich.
Problematische Stellen sind nicht sorgfältig verschlossene Detailpunkte, Verbindungsflächen z.B. Dachflächenfenster, Überlappungspunkte der Folie, manchmal aber auch die Durchdringungsstellen z.B. durch Elektrokabel oder Entlüftungsrohre des Santärs. All diese aufgezählten Schadensträchtigen Stellen sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Quelle: Kaya

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Bei diesem Arbeitsschritt können oft undichte Stellen in der Folie entstehen, wenn nicht sorgfältig gearbeitet wird. Die Folie darf sich nicht Falten und das mehrfache aufeinander Verkleben mit dem Dichtband ist keine Lösung, wenn die Innenluft immer noch nach draußen strömen kann.
Erfahrungsgemäß sind Neubauten vor einem Blower-Door-Test im wahrsten Sinne des Wortes nicht dicht. Das hätte zufolge, dass in den Neubauten die teuer erzeugte warme Luft die Möglichkeit hätte an den oben genannten Schwachstellen, entweichen zu können. Das größere Übel wäre jedoch nicht, dass die Heizkosten verschwendet werden würden, sondern ein Schaden im Dachbereich entstehen würde. Insbesondere hinter der mangelhaft verbauten Luftdichtheitsschicht und in der Dachkonstruktion, dort wo sich die Sparren, Dachlatten und die Dämmung befinden. An dieser Stelle trifft sich die feuchtwarme Luft aus dem Innenraum mit der kalten Luft aus dem Außenbereich (z.B. verstärkt im Winter). Es bildet sich Kondensat und still und heimlich entsteht dort ein Pilz. Wenn man Glück hat, ist es nur ein Schimmelpilz, wenn man Pech hat und sich dort ein holzzerstörender Pilz ausbreitet, steht dem Bauherrn in einigen Jahren eine Komplettsanierung des Dachgeschoss bevor.

Quelle: proclima
Diffusion und Konvektion
Es gibt einen wichtigen Punkt bei der Durchwanderung von Luft durch ein Bauteil.
Durch eine fugenfreie Dämmkonstruktion mit einer Dampfbremse diffundieren pro Normwintertag 0,5 g Wasser pro Quadratmeter in die Konstruktion ein.
Im gleichen Zeitraum strömt per Konvektion über eine 1 mm breite Fuge in der Dampfbremse 800 g Feuchtigkeit pro Meter Fugenlänge in die Konstruktion ein. Das entspricht einer Verschlechterung um
das 1600-fache.

Quelle: proclima
Diese Fälle häufen sich, seitdem die Energieeinsparung ein Thema beim Hausbau geworden ist und die Luftdichtheit nicht vollständig gewährleistet werden kann.
Vor allem vor der Ausführung eines Blower-Door-Tests ist ein Neubau im wahrsten Sinne des Wortes nicht dicht. Die teuer erzeugte Wärme bzw. warme Luft hat an den undichten Stellen die Möglichkeit zu entweichen.
Dabei ist der Grund des Schadens oftmals nicht die teuren Materialien, sondern die leichtsinnige Arbeitsmoral des Handwerkers, der Zeitdruck ist ebenso ein Thema wie die Unlust des Handwerkers diese Feinarbeit, die Sorgfalt und Geduld erfordert, auszuführen. In der DIN 4108-7 und der Energieeinsparverordnung sind einzelne Detailausbildungen veranschaulicht.
Fazit:
Bevor man das Gebäude vor den Trockenbauarbeiten mit Gipskartonplatten oder mit Holzbeplankungen verschließt, sollte man den Dachraum und das ganze Objekt mit einem Blower-Door-Test überprüfen.
In den Regelwerken in DIN EN 13829 wird in Verfahren B und Verfahren A unterschieden.
Verfahren B wird noch in der Bauphase, direkt nach dem Herstellen der luftdichten Ebene, durchgeführt und Verfahren A erfolgt nach Fertigstellung aller Bauarbeiten.
D.h. wenn man bei Verfahren B bereits merkt, dass eine Luftdichtheit nicht gegeben ist, hat man noch die Chance kostengünstig dagegen zu steuern, in dem man erst die Luftdichtheit herstellt und danach das Gebäude fertigstellt.