Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Sanierungsfahrplan
Individueller Sanierungsfahrplan
  • Ganzheitliche Bewertung des energetischen Ist-Zustands Ihres Gebäudes
  • Individuelle Sanierungsempfehlungen mit Kostenschätzung und Fördermittelübersicht
  • Langfristige Energie- und Kostenersparnis sowie Steigerung von Wohnwert und Wohnkomfort
  • Energieberatung durch Ingenieure 
  • Düsseldorf und Duisburg  

Preis: ab 650,00 € 

(inkl. 19% MwSt.)

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Energieberatung & Förderung für energetische Sanierung

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentrales Instrument der Energieberatung für Wohngebäude und basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Er dient dazu, den energetischen Zustand eines Gebäudes detailliert zu analysieren und eine langfristige, strukturierte Sanierungsstrategie zu entwickeln. Der iSFP zeigt Eigentümern Schritt für Schritt, wie ein Gebäude durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen energieeffizient modernisiert werden kann.

Der Sanierungsfahrplan umfasst:

  • Analyse des energetischen Ist-Zustands
  • Bewertung von Energieverlusten im Gebäude
  • Entwicklung konkreter Sanierungsmaßnahmen
  • zeitliche Planung der Umsetzungsschritte
  • wirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen
  • Hinweise zu staatlichen Förderprogrammen

Damit ist der iSFP ein zentraler Bestandteil der professionellen Energieberatung und hilft Eigentümern, Sanierungen effizient, wirtschaftlich und förderoptimiert umzusetzen.

Ein weiterer Vorteil: Mit einem iSFP kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % auf Einzelmaßnahmen genutzt werden.

 

Vorteile vom iSFP (Sanierungsfahrplan Förderung)

Ein individueller Sanierungsfahrplan bietet zahlreiche Vorteile für Eigentümer:

  • Übersicht über den energetischen Zustand der Immobilie
  • klare Handlungsempfehlungen für die Sanierung
  • bessere Planung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Zugang zu höheren Förderungen im Rahmen der BEG
  • zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % auf viele Maßnahmen
  • erhöhte maximale Fördersumme pro Wohneinheit

Der iSFP verbessert damit die Förderfähigkeit energetischer Sanierungen deutlich und ist besonders wichtig bei Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch und Heizungsmodernisierung.

 

 

Alles was Sie wissen müssen

Förderfähige Umfeldmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung

Umfeldmaßnahmen sind notwendige Begleitarbeiten, die bei der Umsetzung energetischer Sanierungen entstehen. Diese Arbeiten sind ebenfalls förderfähig im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen und werden häufig im Zusammenhang mit iSFP-geplanten Sanierungen berücksichtigt.

Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkosten bei der energetischen Gebäudesanierung.

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Angenommen Sie haben eine Doppelhaushälfte, Baujahr: 1912, Fenster wurden vor 40-50 ausgetauscht, Brennwertkessel wurde vor einigen Jahren ausgetauscht und folgende erneuerbare Energien sollen hinzugefügt werden:

  • Dämmung + Fenster: 120.000 €
  • Wärmepumpe: 30.000 €
  • PV-Anlage: 15.000 €

Dann ungefähr:

  • Gebäudehülle (20 %): ~24.000 € Zuschuss
  • Wärmepumpe (40 % angenommen): ~12.000 €
  • PV: keine direkte Zuschussförderung (aber Ertrag über Strom)

👉 Gesamtförderung grob: ~35.000 €+ möglich

Für Ihr Haus (Doppelhaushälfte, Bj: 1912

1.

  • Erstellung iSFP: bis zu 650 € Zuschuss (50%)
  • Danach bei Sanierungen:
    • +5 % iSFP-Bonus auf viele Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung etc.)
    • Förderfähige Kosten steigen von 30.000 € → 60.000 € pro Wohneinheit

2.

Fenster (Energieeffizienz)

  • Förderung typischerweise: 15 % Grundförderung
  • mit iSFP: 20 %
  • Förderfähige Kosten: bis 60.000 €

3.

   Fassadendämmung

  • ebenfalls:
    • 15 % (ohne iSFP)
    • 20 % (mit iSFP)
  • oft einer der größten Förderposten

4.

  Dachdämmung

  • gleiche Logik:
    • 15 % → 20 % mit iSFP

Wichtig:
Alle drei (Fenster, Dach, Fassade) können kombiniert werden, aber die Förderung wird pro Maßnahme gerechnet, nicht pauschal fürs ganze Haus.

Im Bereich der Fassadendämmung (WDVS), Dach- und Kellerdämmung sind folgende Arbeiten förderfähig:

  • Aufbau und Abbau von Gerüsten für die energetische Sanierung
  • Entfernen alter Fassaden, Putze oder Dämmstoffe
  • Vorbereitung der Untergründe für neue Dämmmaßnahmen
  • Neuverputz und Malerarbeiten nach der Dämmung
  • Montage von Fassadenverkleidungen (z. B. Klinker oder Holz)
  • Abdichtung von Wärmebrücken an Fenstern und Türen

Diese Arbeiten sind Teil der Fassadendämmung Förderung im Rahmen der BEG.

Bei der Förderung für neue Fenster und Türen sind folgende Zusatzarbeiten enthalten:

  • Ausbau und Entsorgung alter Fenster und Außentüren
  • Anpassung der Maueröffnungen
  • Abdichtung und Dämmung der Anschlussfugen
  • Erneuerung von Fensterbänken innen und außen
  • Anpassung von Rollladenkästen
  • Putz-, Spachtel- und Malerarbeiten im Anschlussbereich
  • Elektroarbeiten bei Smart-Home- oder Automatiksystemen

Diese Maßnahmen verbessern die Energieeffizienz von Fenstern und Türen nachhaltig.

Im Rahmen der Dachdämmung Förderung entstehen häufig folgende Nebenarbeiten:

  • Rückbau alter Dachkonstruktionen und Dämmstoffe
  • Einbau von Dampfsperren und luftdichten Schichten
  • Neueindeckung des Daches
  • Innenverkleidung mit Trockenbau
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Wärme- und Schallschutz
  • Abdichtung von Dachanschlüssen

Im Bereich der Heizungsförderung (z. B. Wärmepumpe Förderung) sind folgende Arbeiten förderfähig:

  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen
  • Austausch von Pumpen und Regelungstechnik
  • Anpassung von Heizungs- und Technikräumen
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR)
  • elektrische Anpassungen für neue Heizsysteme

Diese Maßnahmen verbessern die Effizienz der gesamten Heizungsanlage.

Bei der Installation moderner Heizsysteme wie Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseheizung sind zusätzliche Arbeiten notwendig:

  • Demontage alter Heizungsanlagen
  • Installation und Anschluss neuer Wärmeerzeuger
  • bauliche Anpassungen im Heizraum
  • Verlegung und Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Pufferspeichern und Warmwasserspeichern
  • Installation von Schornstein- oder Abgassystemen
  • Inbetriebnahme und Einweisung der Anlage

Diese Arbeiten sind zentral für die Förderung moderner Heizsysteme im Rahmen der BEG.

Für dein Haus:

  • Erstellung iSFP: bis zu 650 € Zuschuss (50%)
  • Danach bei Sanierungen:
    • +5 % iSFP-Bonus auf viele Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung etc.)
    • Förderfähige Kosten steigen von 30.000 € → 60.000 € pro Wohneinheit

Sie können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch

  • maximal EUR 650 für Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • maximal EUR 850 für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten.

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 250,00 bekommen.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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Yusuf Aydin
Energie Effizienz Experte
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