
- Ganzheitliche Bewertung des energetischen Ist-Zustands Ihres Gebäudes
- Individuelle Sanierungsempfehlungen mit Kostenschätzung und Fördermittelübersicht
- Langfristige Energie- und Kostenersparnis sowie Steigerung von Wohnwert und Wohnkomfort
- Energieberatung durch Ingenieure
- Düsseldorf und Duisburg
Preis: ab 650,00 €
(inkl. 19% MwSt.)
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Energieberatung & Förderung für energetische Sanierung
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentrales Instrument der Energieberatung für Wohngebäude und basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Er dient dazu, den energetischen Zustand eines Gebäudes detailliert zu analysieren und eine langfristige, strukturierte Sanierungsstrategie zu entwickeln. Der iSFP zeigt Eigentümern Schritt für Schritt, wie ein Gebäude durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen energieeffizient modernisiert werden kann.
Der Sanierungsfahrplan umfasst:
- Analyse des energetischen Ist-Zustands
- Bewertung von Energieverlusten im Gebäude
- Entwicklung konkreter Sanierungsmaßnahmen
- zeitliche Planung der Umsetzungsschritte
- wirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen
- Hinweise zu staatlichen Förderprogrammen
Damit ist der iSFP ein zentraler Bestandteil der professionellen Energieberatung und hilft Eigentümern, Sanierungen effizient, wirtschaftlich und förderoptimiert umzusetzen.
Ein weiterer Vorteil: Mit einem iSFP kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % auf Einzelmaßnahmen genutzt werden.
Vorteile vom iSFP (Sanierungsfahrplan Förderung)
Ein individueller Sanierungsfahrplan bietet zahlreiche Vorteile für Eigentümer:
- Übersicht über den energetischen Zustand der Immobilie
- klare Handlungsempfehlungen für die Sanierung
- bessere Planung von Modernisierungsmaßnahmen
- Zugang zu höheren Förderungen im Rahmen der BEG
- zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % auf viele Maßnahmen
- erhöhte maximale Fördersumme pro Wohneinheit
Der iSFP verbessert damit die Förderfähigkeit energetischer Sanierungen deutlich und ist besonders wichtig bei Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch und Heizungsmodernisierung.
Alles was Sie wissen müssen
Förderfähige Umfeldmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung
Umfeldmaßnahmen sind notwendige Begleitarbeiten, die bei der Umsetzung energetischer Sanierungen entstehen. Diese Arbeiten sind ebenfalls förderfähig im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen und werden häufig im Zusammenhang mit iSFP-geplanten Sanierungen berücksichtigt.
Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkosten bei der energetischen Gebäudesanierung.

Was ist unter einem (iSPF) Individuellen Sanierungsfahrplan zu verstehen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Energieberatung für die energetische Sanierung von Gebäuden und den Austausch von Heizungen durch autorisierte Beraterinnen und Berater.
Im Rahmen der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden Empfehlungen erarbeitet, die aufzeigen wie ein Wohngebäude schrittweise über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen vollständig energetisch saniert werden kann, oder wie durch eine umfassende Sanierung das von Bund geförderte Niveau eines Effizienzhauses erreicht werden kann.
Grobe Beispielrechnung (nur zur Orientierung)
Angenommen Sie haben eine Doppelhaushälfte, Baujahr: 1912, Fenster wurden vor 40-50 ausgetauscht, Brennwertkessel wurde vor einigen Jahren ausgetauscht und folgende erneuerbare Energien sollen hinzugefügt werden:
- Dämmung + Fenster: 120.000 €
- Wärmepumpe: 30.000 €
- PV-Anlage: 15.000 €
Dann ungefähr:
- Gebäudehülle (20 %): ~24.000 € Zuschuss
- Wärmepumpe (40 % angenommen): ~12.000 €
- PV: keine direkte Zuschussförderung (aber Ertrag über Strom)
👉 Gesamtförderung grob: ~35.000 €+ möglich
Wie errechnet sich der zusätzliche Förderbonus von 5 % beim iSFP?
Für Ihr Haus (Doppelhaushälfte, Bj: 1912
1.
- Erstellung iSFP: bis zu 650 € Zuschuss (50%)
- Danach bei Sanierungen:
- +5 % iSFP-Bonus auf viele Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung etc.)
- Förderfähige Kosten steigen von 30.000 € → 60.000 € pro Wohneinheit
2.
Fenster (Energieeffizienz)
- Förderung typischerweise: 15 % Grundförderung
- mit iSFP: 20 %
- Förderfähige Kosten: bis 60.000 €
3.
Fassadendämmung
- ebenfalls:
- 15 % (ohne iSFP)
- 20 % (mit iSFP)
- oft einer der größten Förderposten
4.
Dachdämmung
- gleiche Logik:
- 15 % → 20 % mit iSFP
Wichtig:
Alle drei (Fenster, Dach, Fassade) können kombiniert werden, aber die Förderung wird pro Maßnahme gerechnet, nicht pauschal fürs ganze Haus.
1. Umfeldmaßnahmen bei Fassadendämmung und Gebäudehülle
Im Bereich der Fassadendämmung (WDVS), Dach- und Kellerdämmung sind folgende Arbeiten förderfähig:
- Aufbau und Abbau von Gerüsten für die energetische Sanierung
- Entfernen alter Fassaden, Putze oder Dämmstoffe
- Vorbereitung der Untergründe für neue Dämmmaßnahmen
- Neuverputz und Malerarbeiten nach der Dämmung
- Montage von Fassadenverkleidungen (z. B. Klinker oder Holz)
- Abdichtung von Wärmebrücken an Fenstern und Türen
Diese Arbeiten sind Teil der Fassadendämmung Förderung im Rahmen der BEG.
2. Umfeldmaßnahmen beim Fenstertausch (Fensterförderung iSFP)
Bei der Förderung für neue Fenster und Türen sind folgende Zusatzarbeiten enthalten:
- Ausbau und Entsorgung alter Fenster und Außentüren
- Anpassung der Maueröffnungen
- Abdichtung und Dämmung der Anschlussfugen
- Erneuerung von Fensterbänken innen und außen
- Anpassung von Rollladenkästen
- Putz-, Spachtel- und Malerarbeiten im Anschlussbereich
- Elektroarbeiten bei Smart-Home- oder Automatiksystemen
Diese Maßnahmen verbessern die Energieeffizienz von Fenstern und Türen nachhaltig.
3. Umfeldmaßnahmen bei Dach- und Geschossdeckendämmung
Im Rahmen der Dachdämmung Förderung entstehen häufig folgende Nebenarbeiten:
- Rückbau alter Dachkonstruktionen und Dämmstoffe
- Einbau von Dampfsperren und luftdichten Schichten
- Neueindeckung des Daches
- Innenverkleidung mit Trockenbau
- Maßnahmen zur Verbesserung von Wärme- und Schallschutz
- Abdichtung von Dachanschlüssen
4. Umfeldmaßnahmen bei Heizungsmodernisierung (Heizungsförderung BEG)
Im Bereich der Heizungsförderung (z. B. Wärmepumpe Förderung) sind folgende Arbeiten förderfähig:
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen
- Austausch von Pumpen und Regelungstechnik
- Anpassung von Heizungs- und Technikräumen
- Installation von Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR)
- elektrische Anpassungen für neue Heizsysteme
Diese Maßnahmen verbessern die Effizienz der gesamten Heizungsanlage.
5. Umfeldmaßnahmen bei Wärmepumpe & modernen Heizsystemen
Bei der Installation moderner Heizsysteme wie Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseheizung sind zusätzliche Arbeiten notwendig:
- Demontage alter Heizungsanlagen
- Installation und Anschluss neuer Wärmeerzeuger
- bauliche Anpassungen im Heizraum
- Verlegung und Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Pufferspeichern und Warmwasserspeichern
- Installation von Schornstein- oder Abgassystemen
- Inbetriebnahme und Einweisung der Anlage
Diese Arbeiten sind zentral für die Förderung moderner Heizsysteme im Rahmen der BEG.
Welche Zuschüsse gibt es für das Beratungshonorar für einen iSFP?
Für dein Haus:
- Erstellung iSFP: bis zu 650 € Zuschuss (50%)
- Danach bei Sanierungen:
- +5 % iSFP-Bonus auf viele Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung etc.)
- Förderfähige Kosten steigen von 30.000 € → 60.000 € pro Wohneinheit
Sie können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch
- maximal EUR 650 für Ein- und Zweifamilienhäuser und
- maximal EUR 850 für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten.
Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 250,00 bekommen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
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