Sanierungsfahrplan

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ihr Weg zum energieeffizienten Haus

 

  • Ganzheitliche Bewertung des energetischen Ist-Zustands Ihres Gebäudes
  • Individuelle Sanierungsempfehlungen mit Kostenschätzung und Fördermittelübersicht
  • Langfristige Energie- und Kostenersparnis sowie Steigerung von Wohnwert und Wohnkomfort
  • Energieberatung durch Ingenieure 

Preis ab 650,00 €

(inkl. 19% MwSt.)

 

Sanierungsfahrplan
Individueller Sanierungsfahrplan

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentrales Instrument der Energieberatung für Wohngebäude und basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

 

Er dient dazu, den energetischen Zustand eines Gebäudes detailliert zu analysieren und eine langfristige, strukturierte Sanierungsstrategie zu entwickeln. Der iSFP zeigt Eigentümern Schritt für Schritt, wie ein Gebäude durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen energieeffizient modernisiert werden kann.

Der Sanierungsfahrplan umfasst:

  • Analyse des energetischen Ist-Zustands
  • Bewertung von Energieverlusten im Gebäude
  • Entwicklung konkreter Sanierungsmaßnahmen
  • zeitliche Planung der Umsetzungsschritte
  • wirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen
  • Hinweise zu staatlichen Förderprogrammen

Damit ist der iSFP ein zentraler Bestandteil der professionellen Energieberatung und hilft Eigentümern, Sanierungen effizient, wirtschaftlich und förderoptimiert umzusetzen.

Ein weiterer Vorteil: Mit einem iSFP kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % auf Einzelmaßnahmen genutzt werden.

 

Vorteile vom iSFP (Sanierungsfahrplan Förderung)

Ein individueller Sanierungsfahrplan bietet zahlreiche Vorteile für Eigentümer:

  • Übersicht über den energetischen Zustand der Immobilie
  • klare Handlungsempfehlungen für die Sanierung
  • bessere Planung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Zugang zu höheren Förderungen im Rahmen der BEG
  • zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % auf viele Maßnahmen
  • erhöhte maximale Fördersumme pro Wohneinheit

Der iSFP verbessert damit die Förderfähigkeit energetischer Sanierungen deutlich und ist besonders wichtig bei Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch und Heizungsmodernisierung.

Alles was Sie über den (iSFP) wissen müssen

Förderfähige Umfeldmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung

Umfeldmaßnahmen sind notwendige Begleitarbeiten, die bei der Umsetzung energetischer Sanierungen entstehen. Diese Arbeiten sind ebenfalls förderfähig im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen und werden häufig im Zusammenhang mit iSFP-geplanten Sanierungen berücksichtigt.

Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkosten bei der energetischen Gebäudesanierung.

Was ist unter einem (iSPF) Individuellen Sanierungsfahrplan zu verstehen?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Energieberatung für die energetische Sanierung von Gebäuden und den Austausch von Heizungen durch autorisierte Beraterinnen und Berater.

Im Rahmen der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden Empfehlungen erarbeitet, die aufzeigen wie ein Wohngebäude schrittweise über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen vollständig energetisch saniert werden kann, oder wie durch eine umfassende Sanierung das von Bund geförderte Niveau eines Effizienzhauses erreicht werden kann.

Grobe Beispielrechnung (nur zur Orientierung)

Angenommen Sie haben eine Doppelhaushälfte, Baujahr: 1912, Fenster wurden vor 40-50 ausgetauscht, Brennwertkessel wurde vor einigen Jahren ausgetauscht und folgende erneuerbare Energien sollen hinzugefügt werden:

  • Dämmung + Fenster: 120.000 €
  • Wärmepumpe: 30.000 €
  • PV-Anlage: 15.000 €

Dann ungefähr:

  • Gebäudehülle (20 %): ~24.000 € Zuschuss
  • Wärmepumpe (40 % angenommen): ~12.000 €
  • PV: keine direkte Zuschussförderung (aber Ertrag über Strom)

👉 Gesamtförderung grob: ~35.000 €+ möglich

Wie errechnet sich der zusätzliche Förderbonus von 5 % beim iSFP?

Für Ihr Haus (Doppelhaushälfte, Bj: 1912

1.

  • Erstellung iSFP: bis zu 650 € Zuschuss (50%)
  • Danach bei Sanierungen:
    • +5 % iSFP-Bonus auf viele Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung etc.)
    • Förderfähige Kosten steigen von 30.000 € → 60.000 € pro Wohneinheit

2.

Fenster (Energieeffizienz)

  • Förderung typischerweise: 15 % Grundförderung
  • mit iSFP: 20 %
  • Förderfähige Kosten: bis 60.000 €

3.

   Fassadendämmung

  • ebenfalls:
    • 15 % (ohne iSFP)
    • 20 % (mit iSFP)
  • oft einer der größten Förderposten

4.

  Dachdämmung

  • gleiche Logik:
    • 15 % → 20 % mit iSFP

Wichtig:
Alle drei (Fenster, Dach, Fassade) können kombiniert werden, aber die Förderung wird pro Maßnahme gerechnet, nicht pauschal fürs ganze Haus.

1. Umfeldmaßnahmen bei Fassadendämmung und Gebäudehülle

Im Bereich der Fassadendämmung (WDVS), Dach- und Kellerdämmung sind folgende Arbeiten förderfähig:

  • Aufbau und Abbau von Gerüsten für die energetische Sanierung
  • Entfernen alter Fassaden, Putze oder Dämmstoffe
  • Vorbereitung der Untergründe für neue Dämmmaßnahmen
  • Neuverputz und Malerarbeiten nach der Dämmung
  • Montage von Fassadenverkleidungen (z. B. Klinker oder Holz)
  • Abdichtung von Wärmebrücken an Fenstern und Türen

Diese Arbeiten sind Teil der Fassadendämmung Förderung im Rahmen der BEG.

2. Umfeldmaßnahmen beim Fenstertausch (Fensterförderung iSFP)

Bei der Förderung für neue Fenster und Türen sind folgende Zusatzarbeiten enthalten:

  • Ausbau und Entsorgung alter Fenster und Außentüren
  • Anpassung der Maueröffnungen
  • Abdichtung und Dämmung der Anschlussfugen
  • Erneuerung von Fensterbänken innen und außen
  • Anpassung von Rollladenkästen
  • Putz-, Spachtel- und Malerarbeiten im Anschlussbereich
  • Elektroarbeiten bei Smart-Home- oder Automatiksystemen

Diese Maßnahmen verbessern die Energieeffizienz von Fenstern und Türen nachhaltig.

3. Umfeldmaßnahmen bei Dach- und Geschossdeckendämmung

Im Rahmen der Dachdämmung Förderung entstehen häufig folgende Nebenarbeiten:

  • Rückbau alter Dachkonstruktionen und Dämmstoffe
  • Einbau von Dampfsperren und luftdichten Schichten
  • Neueindeckung des Daches
  • Innenverkleidung mit Trockenbau
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Wärme- und Schallschutz
  • Abdichtung von Dachanschlüssen

4. Umfeldmaßnahmen bei Heizungsmodernisierung (Heizungsförderung BEG)

Im Bereich der Heizungsförderung (z. B. Wärmepumpe Förderung) sind folgende Arbeiten förderfähig:

  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen
  • Austausch von Pumpen und Regelungstechnik
  • Anpassung von Heizungs- und Technikräumen
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR)
  • elektrische Anpassungen für neue Heizsysteme

Diese Maßnahmen verbessern die Effizienz der gesamten Heizungsanlage.

5. Umfeldmaßnahmen bei Wärmepumpe & modernen Heizsystemen

Bei der Installation moderner Heizsysteme wie Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseheizung sind zusätzliche Arbeiten notwendig:

  • Demontage alter Heizungsanlagen
  • Installation und Anschluss neuer Wärmeerzeuger
  • bauliche Anpassungen im Heizraum
  • Verlegung und Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Pufferspeichern und Warmwasserspeichern
  • Installation von Schornstein- oder Abgassystemen
  • Inbetriebnahme und Einweisung der Anlage

Diese Arbeiten sind zentral für die Förderung moderner Heizsysteme im Rahmen der BEG.

6. Welche Zuschüsse gibt es für das Beratungshonorar für einen iSFP?

Für dein Haus:

  • Erstellung iSFP: bis zu 650 € Zuschuss (50%)
  • Danach bei Sanierungen:
    • +5 % iSFP-Bonus auf viele Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung etc.)
    • Förderfähige Kosten steigen von 30.000 € → 60.000 € pro Wohneinheit

Sie können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch

  • maximal EUR 650 für Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • maximal EUR 850 für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten.

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 250,00 bekommen.

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

7. Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein wichtiges Instrument zur Planung energetischer Sanierungen von Bestandsgebäuden. Er wird im Rahmen einer Energieberatung erstellt und zeigt Eigentümerinnen und Eigentümern Schritt für Schritt auf, wie sich ein Gebäude energetisch modernisieren lässt – strukturiert, nachvollziehbar und auf das jeweilige Objekt abgestimmt.

Der iSFP basiert auf einer umfassenden Analyse des aktuellen Gebäudezustands. Darauf aufbauend werden sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung empfohlen, beispielsweise zur Verbesserung der Gebäudehülle, zur Optimierung der Heiztechnik oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Zusätzlich enthält der Sanierungsfahrplan eine empfohlene Reihenfolge der Maßnahmen sowie einen zeitlichen Überblick über die Umsetzung.

Welche Vorteile bietet ein iSFP?

Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft Eigentümern dabei, Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen, Prioritäten zu setzen und langfristig Energiekosten zu senken. Gleichzeitig schafft er eine klare Grundlage für die schrittweise Modernisierung eines Gebäudes und unterstützt dabei, gesetzliche Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) besser einzuordnen.

Ein weiterer Vorteil: Für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Förderbonus in Anspruch genommen werden. Damit ist der iSFP nicht nur ein wertvolles Planungsinstrument, sondern auch eine wichtige Grundlage für die Nutzung staatlicher Fördermittel bei der energetischen Sanierung.

8. Welche Vorteile bietet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) verschafft Ihnen einen klaren Überblick über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und zeigt auf, welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung sinnvoll und wirtschaftlich sind. Sie erhalten eine strukturierte Empfehlung, wie sich Ihr Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessern lässt – abgestimmt auf den aktuellen Zustand und Ihre persönlichen Ziele.

Ein besonderer Vorteil des iSFP liegt in den attraktiven Fördermöglichkeiten. Für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % gewährt werden. Darüber hinaus erhöht sich die maximal förderfähige Investitionssumme pro Wohneinheit und Kalenderjahr von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.

Dadurch kann sich der individuelle Sanierungsfahrplan auch finanziell deutlich auszahlen:
Ohne iSFP erhalten Sie bei einer Investition von 60.000 Euro in der Regel nur 4.500 Euro Förderung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kann die Förderung auf bis zu 12.000 Euro steigen.

Der iSFP ist damit nicht nur eine wertvolle Grundlage für die Planung Ihrer Sanierung, sondern auch ein wichtiger Baustein, um staatliche Fördermittel optimal auszuschöpfen und langfristig Energiekosten zu senken.

Modernisierung
Sanierung berechnen

Wie läuft die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ab?

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt bei uns in vier klar strukturierten Schritten. So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie und einen transparenten Überblick über sinnvolle Maßnahmen, mögliche Förderungen und langfristige Einsparpotenziale.

Schritt 1: Anfrage und unverbindliches Angebot

Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie zeitnah ein unverbindliches und transparentes Angebot für die Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans. So wissen Sie von Anfang an, welche Leistungen enthalten sind und mit welchem Ablauf Sie rechnen können.

Schritt 2: Datenerfassung und Vor-Ort-Termin

Im nächsten Schritt erfassen wir alle relevanten Daten Ihrer Immobilie. Dazu prüfen wir vorhandene Bauunterlagen, analysieren den baulichen Zustand und führen einen Vor-Ort-Termin durch. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein detailliertes Gebäudemodell als Basis für die energetische Bewertung.

Schritt 3: Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans

Anschließend entwickeln wir Ihren staatlich geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Darin zeigen wir Ihnen übersichtlich auf, welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge diese umgesetzt werden können und wie sich dadurch Energieverbrauch, Energiekosten und CO₂-Ausstoß reduzieren lassen.

Schritt 4: Abschlussgespräch und persönliche Beratung

Zum Abschluss besprechen wir den fertigen Sanierungsfahrplan gemeinsam mit Ihnen. In diesem Gespräch erläutern unsere Energieeffizienz-Experten die empfohlenen Maßnahmen, die zu erwartenden Investitionskosten sowie mögliche Fördermittel und Zuschüsse. Dabei haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, alle offenen Fragen in Ruhe zu klären.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Eigentümer von Bestandsgebäuden von attraktiven Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)profitieren. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz einer Immobilie verbessern und den Energieverbrauch nachhaltig senken.

Förderung im Überblick

Die BEG-Förderung unterstützt insbesondere Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik sowie bestimmte Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Liegt ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan vor, kann für viele dieser Maßnahmen ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % in Anspruch genommen werden.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:

  • 15 % Grundförderung für förderfähige energetische Einzelmaßnahmen
  • zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % bei Maßnahmen, die Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans sind
  • bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei Einzelmaßnahmen mit iSFP-Bonus
  • Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit über die KfW – bei selbstnutzenden Eigentümern unter bestimmten Voraussetzungen zinsvergünstigt
  • 50 % Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung bei förderfähigen Maßnahmen

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Damit eine Förderung genutzt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel gilt:

  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden.
  • Das Gebäude muss sich im Bestand befinden und in der Regel mindestens 5 Jahre alt sein.
  • Der iSFP muss im Rahmen einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude erstellt worden sein.
  • Der iSFP-Bonus gilt für viele Effizienzmaßnahmen, nicht jedoch für den Heizungstausch selbst.

Ihr Vorteil mit einem iSFP

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist damit nicht nur eine fundierte Grundlage für die Planung Ihrer energetischen Sanierung, sondern auch ein wichtiger Hebel, um staatliche Fördermittel optimal auszuschöpfen. Durch den zusätzlichen iSFP-Bonus und höhere förderfähige Investitionskosten kann sich die Umsetzung energetischer Maßnahmen finanziell deutlich stärker lohnen.

Die Angaben zu Fördersätzen, iSFP-Bonus, förderfähigen Kosten und dem Ergänzungskredit entsprechen den aktuellen Informationen zur BEG EM und den offiziellen FAQ von Energiewechsel/BAFA. (Energiewechsel)

Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Förderfähige Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Ein wesentlicher Vorteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) besteht darin, dass bestimmte energetische Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen iSFP-Förderbonus von 5 % erhalten können. Dadurch erhöht sich die finanzielle Unterstützung für Eigentümer, die ihr Gebäude schrittweise energetisch modernisieren möchten.

Die Förderung gilt insbesondere für Maßnahmen in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und moderne Wärmeerzeugung.

Fördermaßnahmen an der Gebäudehülle

Maßnahmen an der Gebäudehülle verbessern die Energieeffizienz eines Gebäudes, reduzieren Wärmeverluste und steigern den Wohnkomfort. Förderfähig sind unter anderem:

Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
→ Förderung von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.

Austausch oder Erneuerung von Fenstern und Außentüren
→ Förderung von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.

Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Zum Beispiel der Einbau von außenliegenden Sonnenschutzsystemen zur Reduzierung der sommerlichen Wärmebelastung.
→ Förderung von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Umfeldmaßnahmen bei der Gebäudedämmung

Neben der eigentlichen Sanierungsmaßnahme können auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert werden, die für die fachgerechte Umsetzung erforderlich sind.

Beispiele bei der Dämmung von Außenwänden:

  • Auf- und Abbau notwendiger Gerüste
  • Entfernung alter Putze oder Fassadenmaterialien
  • Außenputz- und Malerarbeiten
  • Erneuerung oder Anbringung von Fassadenverkleidungen, beispielsweise Klinker oder Steinverkleidungen
  • Erneuerung der Abdichtungen im Bereich von Fenstern

Beispiele beim Austausch von Fenstern und Außentüren:

  • Ausbau und fachgerechte Entsorgung alter Fenster und Türen
  • Abdichtung der Anschlussfugen
  • Erforderliche Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster oder Türen
  • Putz- und Malerarbeiten im Anschlussbereich
  • Erneuerung von Fensterbänken und Rollladenkästen

Beispiele bei der Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken:

  • Abbrucharbeiten, beispielsweise Entfernung alter Dämmungen oder Dacheindeckungen
  • Einbau von Dampfsperren und luftdichten Ebenen
  • Neueindeckung des Daches mit Dachziegeln oder Dachabdichtungen
  • Verkleidung gedämmter Dachflächen, beispielsweise mit Gipskartonplatten
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes und zur Reduzierung von Wärmebrücken

Förderfähige Maßnahmen an der Anlagentechnik

Auch technische Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz können im Rahmen einer energetischen Sanierung gefördert werden.

Dazu gehören:

Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen
→ Förderung von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.

Installation digitaler Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung
Zum Beispiel intelligente Steuerungs- und Regelungssysteme zur Verbesserung der Energieeffizienz.
→ Förderung von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.


Förderung der Heizungsoptimierung

Durch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen lassen sich Energieverbrauch und Betriebskosten häufig deutlich reduzieren.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Austausch von Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen
  • Erneuerung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR-Technik)
  • Bauliche Anpassungen an Heiz- und Technikräumen

→ Förderung von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.


Förderung moderner Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Die Erneuerung der Heizungsanlage ist ein wichtiger Bestandteil der energetischen Gebäudesanierung. Je nach Maßnahme können moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen mit attraktiven Zuschüssen gefördert werden.

Für Anlagen zur Wärmeerzeugung können Förderungen von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich sein.

Förderfähige Maßnahmen und Umfeldarbeiten umfassen unter anderem:

  • Abbau und fachgerechte Entsorgung bestehender Heizungsanlagen
  • Installation und Anschluss neuer Wärmeerzeuger, beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen
  • Bauliche Anpassungen an Heiz- und Technikräumen, beispielsweise Dämmmaßnahmen oder Anpassungen der Aufstellflächen
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Verlegung und Dämmung von Heizungsrohren
  • Installation oder Anpassung von Abgassystemen und Schornsteinen
  • Einbau von Wärmespeichern
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreiber

Vorteil eines iSFP bei der energetischen Sanierung

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Eigentümern eine strukturierte Grundlage, um energetische Maßnahmen sinnvoll zu planen und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Durch die Kombination aus fachlicher Planung, staatlicher Förderung und einer schrittweisen Umsetzung können Energieverbrauch, Kosten und CO₂-Emissionen nachhaltig reduziert werden.

 

Häufig gestellte Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Brauche ich für meine Sanierung immer einen Energieberater?

Ein Energieberater ist nicht bei jeder Sanierungsmaßnahme verpflichtend vorgeschrieben. Wenn Sie ausschließlich Sanierungsarbeiten ohne die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel durchführen möchten, ist eine Energieberatung grundsätzlich nicht zwingend erforderlich.

Dennoch bietet eine professionelle Energieberatung viele Vorteile: Ein qualifizierter Experte analysiert den energetischen Zustand Ihrer Immobilie, zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf und unterstützt Sie dabei, Energieverbrauch und langfristige Kosten zu reduzieren.

Sobald Sie jedoch Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen möchten oder beispielsweise einen Energieausweis benötigen, ist die Einbindung eines zugelassenen Energieberaters erforderlich.


Sollte ein individueller Sanierungsfahrplan vor dem Heizungstausch erstellt werden?

Ja, die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vor dem Austausch der Heizungsanlage ist sehr empfehlenswert. Der iSFP ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes und zeigt auf, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden sollten.

Dadurch können Sie sicherstellen, dass die neue Heiztechnik optimal zum Gebäude passt und weitere Sanierungsmaßnahmen – wie beispielsweise Dämmung oder Verbesserungen an der Gebäudehülle – sinnvoll berücksichtigt werden. So lassen sich langfristig höhere Energieeinsparungen und eine bessere Energieeffizienz erreichen.


Müssen alle Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, um Fördermittel zu erhalten?

Nein. Die im individuellen Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nicht vollständig umgesetzt werden, um Förderungen nutzen zu können.

Eigentümer können selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie durchführen möchten und in welcher Reihenfolge die Umsetzung erfolgt. Auch einzelne Sanierungsschritte können unabhängig voneinander geplant und gefördert werden, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.


Wann ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll?

Ein iSFP ist besonders sinnvoll bei der energetischen Modernisierung älterer Gebäude. Er bietet Eigentümern eine fundierte Entscheidungsgrundlage und zeigt detailliert auf, welche Sanierungsmaßnahmen technisch sinnvoll, wirtschaftlich und langfristig effektiv sind.

Der Sanierungsfahrplan hilft dabei, die Modernisierung strukturiert zu planen – entweder schrittweise über mehrere Jahre oder als umfassendes Sanierungskonzept. So können Maßnahmen gezielt priorisiert und Energieeinsparpotenziale optimal genutzt werden.


Wer darf einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) darf ausschließlich von qualifizierten und zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt werden.

Diese Fachleute verfügen über die erforderliche Qualifikation, um Gebäude energetisch zu bewerten, geeignete Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln und Eigentümer bei der Nutzung staatlicher Förderprogramme für energetische Sanierungen zu unterstützen.


Lohnt sich die Investition in einen Sanierungsfahrplan finanziell?

Ja, die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans kann sich finanziell schnell auszahlen. Durch die staatliche Förderung der Energieberatung reduzieren sich die eigenen Kosten für den iSFP deutlich.

Darüber hinaus ermöglicht eine professionelle Sanierungsplanung, Maßnahmen gezielter umzusetzen, unnötige Investitionen zu vermeiden und zusätzliche Fördermittel für energetische Sanierungen optimal zu nutzen.

Ein gut geplanter Sanierungsfahrplan unterstützt Sie dabei, langfristig Energiekosten zu senken, den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten und die Sanierung wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.

499,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sowie mündlicher Vor-Ort-Beratung.

Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Wohnfläche von max. 160,00 m². Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.

Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@kaya-architekten.de

Unsere Leistungen – individuell und modular aufgebaut

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  • Flurkarte
  • Grundrisse
  • Exposé
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung
  • Energieausweis

Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

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