Wann brauche ich einen Bauantrag?

Bei einem geplanten Bauvorhaben schaut man in der Regel am Bauort, ob es einen Bebauungsplan für den Ort gibt. Der qualifizierte Bebauungsplan ist als Satzung zu verstehen, der dem Planer vorgibt wie zum Beispiel die Größe des planenden Gebäudes in Relationen zum Grundstück sein muss. Welche Nutzung erlaubt ist und ob das Objekt in geschlossener oder offener Bauweise errichtet werden kann. Die Überbaubarkeit der Grundstücksfläche wird in dem B-Plan festgehalten sowie die Verkehrsflächen die definiert werden. Jeder Architekt oder Planer hat die Möglichkeit, sich an dem Bebauungsplan zu orientieren und genau nach zu lesen, was in dem Bauort verwirklicht werden kann.

Es gibt genehmigungsfreie Vorhaben, die aufgrund ihrer Größe von einem Bauantrag befreit sind.

Bauantrag und Bauplan
Bauantragsformular

 

Wer kann den Bauantrag stellen?

Für gewöhnlich kann ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur einen Bauantrag stellen, jedoch gibt es diesbezüglich in manchen Bundesländern Ausnahmen.  Außer in den neuen Bundesländern und den folgenden drei Bundesländern in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz und dem Saarland haben Handwerksmeister die Möglichkeit bei kleineren Bauvorhaben den Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Was wird eingereicht?

Die sogenannten Bauvorlagen, die den Bauantrag zusammensetzen,  werden mangelfrei eingereicht. Zweck ist es den mehreren Behörden der Stadt zu verdeutlichen, was vom Planer, also welche Nutzung, geplant ist und in welchen Dimensionen und mit welchem Aussehen der Entwurf errichtet werden soll. Durch Zuhilfenahme von maßstäblichen Bauzeichnungen wird der Entwurf verdeutlicht.

Zusätzlich müssen die Bauantragsformulare und die Baubeschreibungsformulare ausgefüllt werden. In diesen Formularen wird unter anderem angegeben aus welchen Baustoffen die einzelnen Bauteile bestehen.

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